



Die Rechtsanwaltskanzlei wurde bereits kurz nach Ende des zweiten Weltkrieges 1950 von Dr. iur. Veelken gegründet. Er war ebenso wie die 1953 als Kollegen aufgenommenen Dartmann und Vollert als Rechtsanwalt und Notar zugelassen. Diese drei Gründungsmitglieder hatten jeder für sich spezielle fachliche Neigungen und Spezialkenntnisse. So war Dr. Veelken vorwiegend auf dem Gebiet des Strafrechts tätig wegen der damals üblichen Grenzschmuggelei. Als Bocholt in den 1960er und 1970er Jahren insbesondere im Textilbereich stark expandierte fand Dartmann seine berufliche Erfüllung im Wesentlichen im Notariat, wo er bei einer Vielzahl von Grundstücksbeurkundungen und Verträgen den Aufstieg unserer Stadt begleitete.
Rechtsanwalt Vollert legte seinen Schwerpunkt auf das Strafrecht, insbesondere
das Verkehrsstrafrecht, in welchem er bis zu seinem Ausscheiden im Jahre
1994 tätig war. Im Großen und Ganzen waren alle drei sonst mit
Angelegenheiten aus dem „allgemeinen Zivilrecht“ befasst.
Unter dem Begriff des „allgemeinen Zivilrechts“ versteht man
alle Problemstellungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Unterscheidung
etwa zwischen Arbeitsrecht, Familienrecht oder Mietrecht in Form einer spezialisierten
Tätigkeit wurde damals noch nicht getroffen. Diese Differenzierung nahm
jedoch im Grunde genommen bereits Ende der 1970er Jahre ihren Lauf und wurde
dann Mitte der 1980er Jahre mit der Einführung der„Fachanwaltschaften“ verstärkt.
Die Rechtsanwaltschaft reagierte damit auf ein immer komplizierteres Rechtssystem
mit immer mehr Paragraphen. Für den rechtsuchenden Bürger wird
damit sofort deutlich, welcher Anwalt über welche Kompetenzen verfügt.
Die Entwicklung zum Spezialisten haben wir von Anfang an zum Nutzen unserer Mandanten verstanden; gestellt hat sich ihr als erster der im Jahre 1965 in die Praxis aufgenommene Rechtsanwalt Hans Peter Fuchs. Er gab seine Anstellung als Gerichtsassessor beim Landgericht Münster auf, weil er seine Neigung im Anwaltsberuf sah. Nach der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im Jahre 1977 setzte er von Anfang an in diesem Bereich einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Zusätzlich wurde er bereits 1969 zum Notar ernannt - hieraus ergab es sich, dass der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt und – inzwischen – Notar a.D. Fuchs heute noch im Bereich der Vorbereitung des Notariats und des Erbrechts liegt.
Rechtsanwalt und Notar Andreas Stolze wurde 1982 Mitglied der Praxisgemeinschaft,
nachdem er zuvor schon in der Bocholter Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Aalten
tätig gewesen war. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1977. Zusätzlich
darf Rechtsanwalt Stolze seit 1988 die Berufsbezeichnung „Fachanwalt
für Arbeitsrecht“ führen. Er war seinerzeit im Zuge der stärker
werdenden Anwaltsspezialisierung der erste Bocholter Rechtsanwalt auf diesem
Rechtsgebiet. Weiteren Schwerpunkte von Rechtsanwalt Stolze liegen im Gesellschaftsrecht
und im Baurecht.
Die
Spezialisierung auf dem Gebiet des Mietrechts und Pachtrechts vollzog unsere
Praxis 1994 mit Aufnahme der Rechtsanwältin Küpers-Quill. Sie legte
einen Tätigkeitsschwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet und darf seit dem
ersten Jahr der Einführung 2006 die zusätzliche Berufsbezeichnung "Fachanwältin
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" führen. Des Weiteren
ist sie im gesamten zivilrechtlichen Vertragsrechtsschutz tätig. Daneben
engagiert sie sich für den Schutz der Opfer von Gewaltverbrechen. Weitere
Schwerpunkte liegen zudem im Arzthaftungsrecht sowie im
Wettbewerbs- und Markenrecht.
Der im Jahre 1999 aufgenommene Rechtsanwalt Ulrich Holzer führt seit
2004 die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ und
setzt insoweit den von Rechtsanwalt Fuchs gelegten Tätigkeitsschwerpunkt
kontinuierlich fort. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Sozialrechts
und des Strafrechts respektive der Bußgeldsachen.
Im Oktober 2008 wurde Rechtsanwalt Arndt Ignaszak in das Anwaltsteam aufgenommen. Er beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem allgemeinen Zivilrecht, dem Bankrecht, dem Gesellschaftrecht und dem Insolvenzrecht.
Seit Januar 2011 verstärkt die Rechtsanwältin Anita Kamperschrör die Kanzlei. Sie betreut schwerpunktmäßig die Bereiche Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.
Seit 2007 ist die Kanzlei Mitglied der Deutschen Internationalen Rechtsanwaltsorganisation
www.DIRO.eu und
hat damit Teilhabe an einem der größten europäischen
Rechtsanwaltsnetzwerken mit mehr als 1400 Berufsträgern in Deutschland
und europaweit.
Als moderne Anwaltskanzlei wurde Anfang 2008 ein Qualitäts-Management-System
nach DIN EN ISO 9001:2008 eingeführt. Hierzu hat sich die Kanzlei wiederholt einer
externen Prüfung durch die renomierte Zertifizierungsgesellschaft "Det
Norske Veritas" unterzogen.
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