


ist seit 2001 als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bei uns beschäftigt.
Sie engagiert sich dafür, dass Ihre Forderungen im Rahmen der
Vollstreckung notfalls
mit Nachdruck durchgesetzt und realisiert werden. Die Pfändung des
Lohns oder des Gehalts kann ebenso wie die Eintragung einer Zwangshypothek
dem Gläubiger helfen, einen Vollstreckungsbescheid oder sonstigen Titel
durchzusetzen.
Frau Demming können Sie telefonisch unter der Durchwahl 2789-23 erreichen.
professionelles ForderungsmanagementFrau Demming, Tel. 2789-23
© Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notar Fuchs • Stolze • Küpers-Quill • Holzer • Ignaszak • Kamperschrör
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27, 46399 Bocholt, Telefon 02871 2789-0, ihr-gutes-recht@t-online.de
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