


Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege wahrnimmt. Die Beratung und Betreuung erfolgt unparteiisch mit dem Ziel eines auf Konfliktlösung und Streitvermeidung ausgerichteten Interessenausgleichs, insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
Grundstückskaufvertrag
Gründung von Gesellschaften mit Anmeldung zum Handelsregister
© Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notar Fuchs • Stolze • Küpers-Quill • Holzer • Ignaszak • Kamperschrör
Westend
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Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008