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Besprechnungraum

Was ist bei einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?

Gerne sind wir für Sie bereit, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die erforderliche „Deckungszusage“ einzuholen. Soweit sich der Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung lediglich auf maximal 3 Schreiben beschränkt, betrachten wir dies als Gesetzbuch„Service“. Sollte der Schriftwechsel jedoch umfangreicher werden, müssen wir Ihnen hierfür die bei uns entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht die bei uns entstehenden Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder etc. Da diese Absprachen jedoch ausschließlich interne Bedeutung zwischen Ihnen und der Versicherung haben, bleibt unser Honoraranspruch in voller Höhe bestehen. Unsere Rechnungen sind unabhängig davon, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese erstattet.
Sollte die Versicherung nachträglich die Kostenübernahme zurücknehmen, besteht für Sie die Zahlungspflicht über sämtliche Gebühren. Auch wenn nur ein Teil erstattet wird und Sie mit der Rechtsschutzversicherung darüber streiten, sind Sie zunächst verpflichtet, unsere Rechnungen auszugleichen.
Sollten Sie mit der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese direkt an uns zu entrichten.

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